Handlungsbedarf bei geplanten Immobilienübertragungen noch in 2022!

Am 14.10.22 wurde der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 dem Bundestag vorgelegt. Dieser enthält auch eine Änderung des Bewertungsgesetzes, die ab 01.01.2023 gelten soll.
Demnach sollen die Vorschriften zum Ertragswert- und Sachwertverfahren an die Regelungen der Immobilienwertverordnung angepasst werden. Bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer würde sich dadurch eine deutlich höhere Bewertung der Immobilie als bisher ergeben.

Wenn Sie Überlegungen zur Übertragung von Immobilien anstellen, sollten Sie sich dazu kurzfristig mit uns und Ihrem Steuerberater in Verbindung setzen.

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